Erbrecht
Das irdische Dasein ist endlich. Mit dem Tod ist aber nicht alles zu Ende. Während die Religionen sich mit dem Jenseits beschäftigen, geht bei den Hinterbliebenen das Leben weiter. Wie genau, klärt das Erbrecht.
Dabei hat zunächst jeder zu Lebzeiten die Chance, seinen „Nachlass“ zu regeln. Oder besser die Erbfolge? Ich als Fachanwalt für Erbrecht kenne die Antwort und kann gezielt weiterhelfen.
Eine gelungene Regelung erspart viel Streit und böses Blut. Nötig ist oft nur ein Testament, das jeder ganz einfach selbst schreiben kann. Allerdings gibt es zahllose Konstellationen, die man bedenken sollte („was wäre wenn“). Oft möchte man mehrere Erbfälle hintereinander regeln (z.B. im sog. „Berliner Testament“). Vor allem Pflichtteilsansprüche spielen hier ebenfalls zumeist eine sehr große Rolle. Alle Situationen im Blick zu behalten und trotzdem einen sinnvollen letzten Willen zu verfassen, unter Einbeziehung auch des Steuerrechts – das ist meine Spezialität als Fachanwalt für Erbrecht.
Ist gerade ein Erbfall geschehen? Dann gilt es, nicht zu zögern, denn vor allem die Erbausschlagung ist nur innerhalb kurzer Frist, die nicht verlängert werden kann, möglich. Sodann gehört die Erbfolge geklärt, der Bestand des Nachlasses ermittelt, ggf. eine Nachlassverwaltung eingerichtet und es müssen Pflichtteilsansprüche geprüft werden. Für mich als Fachanwalt für Erbrecht mein „täglich Brot“.
Ihr Erbteil ist geringer als der (fiktive) Pflichtteil? Hier könnten Pflichtteilsrestansprüche bestehen…!
Der Bruder hat lebzeitig den Hof erhalten, aber gegen Nießbrauch oder Leibgeding? Dann könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen…!
Sie haben ein Vermächtnis erhalten, aber der vermachte Gegenstand ist weg? Hier kann ein Verschaffungsvermächtnis bestehen…!
Sie zweifeln an der Authentizität eines Testaments? Dann kann ich versuchen, bei Gericht ein graphologisches Gutachten zu erwirken…!
Besonders in den sensiblen Situationen eines Erbfalls bedarf es eines verlässlichen Beraters und Rechtsanwalts, der Sie wie ich als Fachanwalt für Erbrecht kompetent, vertrauensvoll und effizient an die Hand nimmt und mit professionellem Blick auf alle erbrechtliche Aspekte berät und vertritt. In meiner spezialisierten Kanzlei kann ich Ihnen nicht nur mit meinen Spezialkenntnissen als Fachanwalt für Erbrecht, sondern v.a. auch mit meiner langjährigen Erfahrung als angestellter Anwalt in zwei renommierten Landshuter Kanzleien die erforderliche Unterstützung geben und Ihnen so in den schwierigsten Phasen Ihres Lebens zur Seite zu stehen.
Mein persönliches Ziel ist, deshalb bin ich Fachanwalt für Erbrecht geworden, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, außergerichtlich – aber nötigenfalls auch vor Gericht.
Dabei hat zunächst jeder zu Lebzeiten die Chance, seinen „Nachlass“ zu regeln. Oder besser die Erbfolge? Ich als Fachanwalt für Erbrecht kenne die Antwort und kann gezielt weiterhelfen.
Eine gelungene Regelung erspart viel Streit und böses Blut. Nötig ist oft nur ein Testament, das jeder ganz einfach selbst schreiben kann. Allerdings gibt es zahllose Konstellationen, die man bedenken sollte („was wäre wenn“). Oft möchte man mehrere Erbfälle hintereinander regeln (z.B. im sog. „Berliner Testament“). Vor allem Pflichtteilsansprüche spielen hier ebenfalls zumeist eine sehr große Rolle. Alle Situationen im Blick zu behalten und trotzdem einen sinnvollen letzten Willen zu verfassen, unter Einbeziehung auch des Steuerrechts – das ist meine Spezialität als Fachanwalt für Erbrecht.
Ist gerade ein Erbfall geschehen? Dann gilt es, nicht zu zögern, denn vor allem die Erbausschlagung ist nur innerhalb kurzer Frist, die nicht verlängert werden kann, möglich. Sodann gehört die Erbfolge geklärt, der Bestand des Nachlasses ermittelt, ggf. eine Nachlassverwaltung eingerichtet und es müssen Pflichtteilsansprüche geprüft werden. Für mich als Fachanwalt für Erbrecht mein „täglich Brot“.
Ihr Erbteil ist geringer als der (fiktive) Pflichtteil? Hier könnten Pflichtteilsrestansprüche bestehen…!
Der Bruder hat lebzeitig den Hof erhalten, aber gegen Nießbrauch oder Leibgeding? Dann könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen…!
Sie haben ein Vermächtnis erhalten, aber der vermachte Gegenstand ist weg? Hier kann ein Verschaffungsvermächtnis bestehen…!
Sie zweifeln an der Authentizität eines Testaments? Dann kann ich versuchen, bei Gericht ein graphologisches Gutachten zu erwirken…!
Besonders in den sensiblen Situationen eines Erbfalls bedarf es eines verlässlichen Beraters und Rechtsanwalts, der Sie wie ich als Fachanwalt für Erbrecht kompetent, vertrauensvoll und effizient an die Hand nimmt und mit professionellem Blick auf alle erbrechtliche Aspekte berät und vertritt. In meiner spezialisierten Kanzlei kann ich Ihnen nicht nur mit meinen Spezialkenntnissen als Fachanwalt für Erbrecht, sondern v.a. auch mit meiner langjährigen Erfahrung als angestellter Anwalt in zwei renommierten Landshuter Kanzleien die erforderliche Unterstützung geben und Ihnen so in den schwierigsten Phasen Ihres Lebens zur Seite zu stehen.
Mein persönliches Ziel ist, deshalb bin ich Fachanwalt für Erbrecht geworden, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, außergerichtlich – aber nötigenfalls auch vor Gericht.