Urenkel sind keine "Kinder der Kinder"
Urenkel sind keine "Kinder der Kinder"
Eine Urgroßmutter schenkte ihren beiden Urenkeln eine Immobilie. Diese machten bei der Schenkungssteuer die Freibeträge von 200.000 € für Enkel geltend. Der Bundesfinanzhof gestand mit einem am am 22.10.2020 veröffentlicht Beschluss (Az. II B 39/20) den Urenkeln jedoch nur 100.000 € Freibetrag zu, die das Gesetz für "Abkömmlinge der Kinder" vorsieht. Das Gesetz differenziere, so der BFH, rhetorisch zwischen ‚Kindern‘ und ‚Abkömmlingen‘. Also seien Kinder lediglich Kinder und nicht sonstige, weiter entfernteren Abkömmlinge. Und daher seien „Kinder der Kinder“ lediglich die Enkelkinder und eben nicht sonstige, weiter entfernteren Abkömmlinge (sc.: Urenkel). Schenkungssteuerrechtlich sind Urenkel keine Enkel.
Bei Rechtsfragen zum Erbrecht hilft Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht M. Hermann weiter.